Tenor

Der 2. Senat hält an seiner in dem Urteil vom 13. März 1975 – 2 RU 267/73 – vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr fest und schließt sich der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts im Beschluß vom 9. Dezember 1997 – 8 RKn 7/97 – an, daß bei Aufhebung des angefochtenen Urteils die Sache an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen werden kann.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1175431

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