Verfahrensgang

Bayerisches LSG (Urteil vom 10.06.2021; Aktenzeichen L 4 P 37/20)

SG Augsburg (Urteil vom 17.02.2020; Aktenzeichen S 10 P 119/19)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. Juni 2021 zugelassen.

Der Revisionsschrift und allen folgenden Schriftsätzen soll je eine Abschrift für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Darüber hinaus wird um Beifügung von zwei weiteren Abschriften gebeten.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI15414148

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