Verfahrensgang

LSG Hamburg (Urteil vom 14.07.2021; Aktenzeichen L 2 AL 46/20)

SG Hamburg (Entscheidung vom 07.12.2020; Aktenzeichen S 14 AL 196/20)

 

Tenor

Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 14. Juli 2021 - L 2 AL 46/20 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

 

Gründe

Der am 17.8.2021 eingegangene Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung, die ihr am 21.7.2021 zugestellt wurde, PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, ist abzulehnen.

Voraussetzung für die Bewilligung von PKH ist neben dem formlosen Antrag auf PKH und der Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs 1 SGG iVm § 117 Abs 2 bis 4 ZPO), dh mit dem durch die PKH-Formularverordnung vom 6.1.2014 (BGBl I 34) eingeführten Formular, dass die Klägerin ihre Angaben glaubhaft macht, Fragen beantwortet und Urkunden sowie andere Belege beim Gericht vorlegt. Geschieht dies nicht innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist, so lehnt das Gericht die Bewilligung von PKH ab (§ 73a Abs 1 SGG iVm § 118 Abs 2 ZPO).

Den Aufforderungen des BSG an die Klägerin vom 24.8.2021 bis zum 15.9.2021 und vom 4.10.2021 bis zum 25.10.2021 in den Verfahren B 11 AL 12/21 BH-PKH und B 11 AL 13/21 BH-PKH Antworten der Rechtsschutzversicherungen nach dem vollzogenen Wechsel von V zur I, ob und warum diese in den vorliegenden Verfahren nicht eintreten, sowie einen Nachweis über die Lebensversicherung bei der B einzureichen, die dem BSG eine Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen für die PKH ermöglichen, ist die Klägerin nicht nachgekommen. Es ist weder ersichtlich noch von der Klägerin dargetan, dass sie hieran ohne Verschulden gehindert war. Die Bewilligung von PKH muss daher abgelehnt werden. Damit scheidet die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der PKH aus (§ 73a Abs 1 SGG iVm § 121 Abs 1 ZPO).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI14934848

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