(1) Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. |
Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, |
3. |
bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden, |
4. |
Personen,
|
5. |
Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen, |
6. |
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut, |
7. |
Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind, |
8. |
Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, oder an Hochschulen [3]tätig sind, |
9. |
sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. |
(2) Für Personen nach Absatz 1 Nummer 1 gilt § 2 Absatz 2 entsprechend..
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