Die hausverwaltende Behörde hat über jede Dienstwohnung Aufzeichnungen (Wohnungsblatt) zu führen, die alle maßgeblichen Angaben bezüglich der Dienstwohnung und zur Dienstwohnungsinhaberin oder zum Dienstwohnungsinhaber, zur Mietwertfestsetzung und zur Festsetzung der Dienstwohnungsvergütung beinhalten. Jede Änderung der Mietfestsetzung ist dort zu erläutern.

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