34. Änderungstarifvertrag vom 11.6.2010 (Inkrafttreten rückwirkend ab 01.06.2010):
Die mit dem ÄndTV Nr. 3 vom 27.7.2009 in den TVöD aufgenommene Anlage C (Entgelttabelle und Eingruppierungsmerkmale für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst) wurde als Sonderregelung 8 in den DRK-TV übernommen, allerdings mit der Einschränkung, dass die Eingruppierung sich nur bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des DRK-Reformtarifvertrags richtet. Das DRK behält sich also vor, eigene Tätigkeitsmerkmale bzw. Eingruppierungen auch für die Mitarbeiter des Sozial- und Erziehungsdienstes zu erstellen.

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