Frank Müller, Jutta Schwerdle
Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge verbinden ein Studium mit einer praktischen Berufsausbildung im Betrieb. Der Studierende absolviert parallel eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ein Studium. Die ausbildungsintegrierten Studiengänge sind auf die berufliche Erstausbildung gerichtet.
Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge werden an Fachhochschulen (FH) oder Berufsakademien (BA) in öffentlicher oder privater Trägerschaft angeboten.
Folgende Verträge werden geschlossen:
- Die Fachhochschule oder Berufsakademie schließt eine Kooperationsvereinbarung mit der/dem ausbildenden Einrichtung/Unternehmen ab.
- Zwischen der Einrichtung/dem Betrieb und dem Auszubildenden wird ein Ausbildungsvertrag vereinbart, da ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf angestrebt wird.
"Merksatz ausbildungsintegrierter dualer Studiengang = Ausbildung plus Studium"
Wird der Ausbildungsvertrag für die – parallel zum Studium laufende – Ausbildung zwischen dem Studierenden und einem TVöD-Arbeitgeber geschlossen, so unterliegt das Ausbildungsverhältnis den Bestimmungen des Tarifvertrags für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) bzw. bei den Ländern dem Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L).
. Es besteht Anspruch auf das tariflich vorgesehene Ausbildungsentgelt.
Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang
Frau A. studiert an der Fachhochschule (FH) in G. Sie hat parallel einen Ausbildungsvertrag
Alternative A
mit der Stadtverwaltung S, Betriebshof, abgeschlossen. Das Ausbildungsentgelt beträgt im ersten Ausbildungsjahr 1.218,26 EUR (seit 1.3.2024, § 8 Abs. 1 Buchst. a) TVSöD).
Alternative B
mit dem Land Baden-Württemberg geschlossen. Das Ausbildungsentgelt beträgt im ersten Ausbildungsjahr: 1.186,82 EUR (in der Zeit vom 1.11.2024 bis 31.1.2025) bzw. 1.236,82 EUR, § 8 Abs. 1 Buchst. a) TVdS-L)
Zwischen der FH und der Stadt S/dem Land Baden-Württemberg wird gleichzeitig ein Kooperationsvertrag geschlossen. In dieser Vereinbarung wird u. a. geregelt:
"Die Studierenden sollen im ersten Abschnitt (Berufsausbildung und Grundlagenstudium) den von den Industrie- und Handelskammern anerkannten Ausbildungsberuf "Industriemechaniker/Betriebstechnik" erlernen und das dreisemestrige Grundlagenstudium an der FH erwerben. Im zweiten Abschnitt (Vertiefungsstudium und Praxistätigkeit), soll der akademische Abschluss Bachelor of Engineering (B. E.) bei ergänzender, ingenieurmäßiger Tätigkeit während der vorlesungsfreien Zeit im Partnerunternehmen erworben werden."
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Teilnehmer an ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen wurden bereits vor der zum 1.1.2012 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung als "zur Berufsausbildung Beschäftigte" angesehen. Insofern ergeben sich in der versicherungsrechtlichen Beurteilung keine Veränderungen. Sie sind weiterhin als "zur Berufsausbildung Beschäftigte" zu melden und durchgängig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
Unfallversicherungspflicht über den Betrieb in der Regel nur in den Praxisphasen
Die Studierenden erhalten häufig Merkblätter zur Sozialversicherung. So informiert die Berufsakademie Sachsen sinngemäß in ihrem Merkblatt, Stand 2012:
Versicherungspflicht in der Unfallversicherung besteht während der berufspraktischen Studienphase über den Arbeitgeber (z. B. Berufsgenossenschaft). Während der wissenschaftsbezogenen Studienphasen an der Akademie wird die Unfallversicherung durch die Unfallkasse sichergestellt (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII).
Bei Fragen sollte sich der Arbeitgeber direkt an die die FH, BA oder Unfallkasse wenden.