Die Ausbildung zur Hebamme ist durch das Hebammenreformgesetz vom 22. November 2019 vollständig akademisiert worden. Hebammen durchlaufen nicht mehr die klassische Ausbildung an Berufsschulen, sondern werden nunmehr in einem dualen praxisintegrierenden Studium auf ihren Beruf vorbereitet. Flankierend zu den gesetzlichen Regelungen des Hebammengesetzes (HebG) haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes mit dem Tarifvertrag für die Studierenden in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) Studienbedingungen vereinbart, die auf der Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Masterstudiengänge vom 1. September 2018 basieren.

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