Die Ausschreibung einer freien Stelle zielt darauf ab, dass sich möglichst viele geeignete Bewerber melden. Es stellt sich deshalb zunächst die Frage, ob die Suche nach geeigneten Bewerbern nur intern oder auch extern erfolgen soll. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der innerbetrieblichen bzw. außerbetrieblichen Personalbeschaffung sind sorgfältig abzuwägen. Stellenanforderungen für den gesuchten Mitarbeiter sollten daher in einem Anforderungsprofil konkretisiert sein. Operiert ein Unternehmen bereits mit ständig aktualisierten Stellenbeschreibungen, sind daraus die Anforderungen schnell zu entnehmen. Soweit darauf nicht zurückgegriffen werden kann, sind die Anforderungen an den Bewerber anhand der Aufgaben zu bestimmen.

Stellenausschreibungen sind ein Mittel der Imagebildung. Beim Entwurf der Anzeige ist daher zu berücksichtigen:

  • Wer gestaltet die Anzeige (z. B. interne Gestaltung, Beauftragung einer Werbeagentur)?
  • In welchen Medien und zu welcher Zeit soll inseriert werden (z. B. Fachzeitschriften, regionale Zeitungen, Amtsblatt, Staatsanzeiger, Beachtung von Kündigungsterminen sowie Urlaubs- und Ferienzeiten)?
  • Welche Tätigkeiten sind zu erbringen und welche Anforderungen ergeben sich hieraus an den Bewerber?
  • Was bieten die Stelle und das Unternehmen?
  • Welche Zielgruppe wollen Sie erreichen?
  • Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können (Imageverlust, peinliche Bewerbergespräche).
  • Fordern Sie nicht etwas, was auf der angebotenen Stelle oder bei einem späteren anderweitigen Einsatz nicht verlangt wird.
  • Achten Sie auf ein optisch und inhaltlich ansprechendes Gesamtbild der Anzeige (Wecken von Neugierde, kein zu langer Text).
  • Geben Sie Auskunft, ab wann die Stelle besetzt werden soll.
  • Nennen Sie Ansprechpartner, die Auskunft über Stelleninhalte und arbeitsvertragliche Fragen geben können.
  • Fassen Sie den Text geschlechtsneutral ab; andernfalls besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen wegen Diskriminierung (§ 15 AGG).[1]
  • Wer sich selten mit Stellenanzeigen befasst, sollte einen externen Berater bzw. ein Institut u. Ä. beauftragen.

Stellenanzeigen sind auch und vor allem Publikationsmittel. Sie sollten daher der Werbelinie des Unternehmens gestalterisch entsprechen.

[1] Näher unter "Stellenausschreibung und AGG", Pkt. 3.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


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