Die Anlage B, in der unter Berücksichtigung eines besonderen Bemessungssatzes das Entgelt für das Tarifgebiet Ost (vgl. § 38 Abs. 1 Buchstabe a TVöD) zunächst fortgeschrieben wurde, ist mit dem vollständigen Vollzug der Bemessungssatzanpassung im Bereich des Bundes zum 1.4.2008, im Bereich der VKA erst zum 1.1.2010 aufgehoben worden.

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