2.5.8.5.1 Zulage für Fachärztinnen/Fachärzte

Die in die Entgeltgruppe 15 eingruppierten Ärtzinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Teil B Abschnitt II Ziffer I der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 300,00 EUR.

2.5.8.5.2 TV Corona-Sonderprämie ÖGD

Beschäftigte, die im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 28. Februar 2022 vorübergehend oder dauerhaft in einem Gesundheitsamt/einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, erhalten nach dem Tarifvertrag über eine Corona-Sonderprämie Öffentlicher Gesundheitsdienst (TV Corona-Sonderprämie ÖGD) jeweils eine Einmalzahlung mit dem Entgelt für den Monat Mai 2021 und Monat Mai 2022 (siehe Ziff. 11.3). Die Einmalzahlungen honorieren einen überwiegenden Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 bzw. im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 und betragen je Monat 50,00 EUR.

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