Die Entgeltordnungen für den Bereich des Bundes und der VKA sehen für verschiedene Beschäftigtengruppen Zulagen vor, die an bestimmte Tätigkeiten geknüpft sind. Hierbei handelt es sich um
- Entgeltgruppenzulagen (Bund), § 17 TV EntgO Bund;
- Entgeltgruppenzulagen (VKA: PE zu Abschnitt XXII.);
- Zulage bei fehlenden 1. oder 2. Angestelltenprüfung (Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3);
- Funktionszulagen (Protokollerklärungen zu Abschnitt VI., PE Nr. 2 zu Abschnitt XX.);
- Heimzulage (PE Nr. 1 zu Abschnitt XXIV.);
- Feuerwehrzulage (Anlage D.2 Nr. 2 zum TVöD-V, Anlage D.3 Nr. 3 Abs. 6 zum TVöD-V);
- Widerrufliche Zulage (Anlage D.3 Nr. 4 zum TVöD-V);
- Zulage für Ärzte und Ärztinnen (Anlage D.13 Nr. 3 zum TVöD-V).
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