Entscheidungsstichwort (Thema)

Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitnehmer

 

Leitsatz (amtlich)

Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen, daß sie nicht innerhalb der gesetzten Frist alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um den Bestimmungen der Richtlinie 80/987 des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nachzukommen.

 

Normenkette

RL 80/987 Art. 3; EWGVtr Art. 169; RL 80/987 Art. 5, 8

 

Beteiligte

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Italienische Republik

 

Fundstellen

NJW 1990, 629

EuGHE 1989, 143

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