Entscheidungsstichwort (Thema)
Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitnehmer
Leitsatz (amtlich)
Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen, daß sie nicht innerhalb der gesetzten Frist alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um den Bestimmungen der Richtlinie 80/987 des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nachzukommen.
Normenkette
RL 80/987 Art. 3; EWGVtr Art. 169; RL 80/987 Art. 5, 8
Beteiligte
Kommission der Europäischen Gemeinschaften |
Italienische Republik |
Fundstellen
NJW 1990, 629 |
EuGHE 1989, 143 |
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