Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwendung des Systems der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige. Zwischenstaatliche Abkommen mit Drittstaaten

 

Leitsatz (amtlich)

Die Art 3 Abs 1 und 1 Buchst j EWGV Nr 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die EWGV 2001/83 des Rates vom 2.6.1983 kodifizierten Fassung sind so auszulegen, daß zu den „Rechtsvorschriften” iS dieser Vorschriften nicht Bestimmungen von zwischenstaatlichen Abkommen über die soziale Sicherheit gehören, die nur zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat geschlossen worden sind. Der Umstand, daß diese Abkommen mit Gesetzesrang in die innerstaatliche Rechtsordnung des betreffenden Mitgliedstaats übernommen worden sind, ändert nichts an dieser Auslegung.

 

Normenkette

EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst. i, Art. 3 Abs. 1; EGVtr Art. 7

 

Beteiligte

Maria Grana-Novoa

Landesversicherungsanstalt Hessen

 

Verfahrensgang

BSG (Entscheidung vom 28.08.1991; Aktenzeichen 13/5 RJ 40/89)

 

Fundstellen

EuGHE I 1993, 4505

SozR

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