Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats. Richtlinie 93/38/EWG. Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor. Elektrifizierungs- und Straßenbeleuchtungsarbeiten im Departement Vendée. Begriff Bauwerk
Beteiligte
Kommission der Europäischen Gemeinschaften |
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 4 Absatz 2, 14 Absätze 1, 10 und 13, 21 Absätze 1 und 5, 24 Absätze 1 und 2 und 25 Absatz 5 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor verstoßen, dass die französischen Stellen, die für das im Dezember 1994 im Departement Vendée eingeleitete Verfahren zur Vergabe des Elektrifizierungsauftrags zuständig waren,
- dieses Bauwerk aufgeteilt haben,
- nicht für alle Aufträge zu diesem Bauwerk, die den Schwellenwert nach Artikel 14 Absatz 10 Unterabsatz 2 Satz 3 der Richtlinie 93/38 überstiegen, sondern nur für sechs von ihnen eine Aufforderung zurTeilnahme am Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht haben,
- hinsichtlich der sechs im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Aufforderungen zur Teilnahme am Wettbewerb nicht alle in Anhang XII der Richtlinie 93/38 vorgesehenen Angaben übermittelt haben,
- der Kommission nicht die erforderlichen Informationen über die Vergabe sämtlicher Aufträge zu diesem Bauwerk, die den Schwellenwert nach Artikel 14 Absatz 10 Unterabsatz 2 Satz 3 der Richtlinie 93/38 überstiegen, erteilt haben.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft und die Französische Republik tragen ihre eigenen Kosten.
Tatbestand
In der Rechtssache C-16/98
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Rechtsberater H. van Lier und durch O. Couvert-Castéra, dem Juristischen Dienst zur Verfügung gestellter nationaler Beamter, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg,
Klägerin,
gegen
Französische Republik,vertreten durch K. Rispal-Bellanger, Abteilungsleiterin in der Direktion für Rechtsfragen des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, und P. Lalliot, Sekretär für auswärtige Angelegenheiten in derselben Direktion, als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift: Französische Botschaft, 8 B, boulevard Joseph II, Luxemburg,
Beklagte,
wegen Feststellung, dass die Französische Republik anlässlich des vom Syndicat départemental d'électrification de la Vendée im Dezember 1994 eingeleiteten Verfahrens zur Vergabe von Elektrifizierungs- und Straßenbeleuchtungsarbeiten gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 4 Absatz 2 und 14 Absätze 1, 10 und 13 sowie den Artikeln 21, 24 und 25 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) verstoßen hat,
erlässt
DER GERICHTSHOF
unter Mitwirkung des Präsidenten G. C. Rodríguez Iglesias, der Kammerpräsidenten J. C. Moitinho de Almeida, L. Sevón und R. Schintgen sowie der Richter P. J. G. Kapteyn, C. Gulmann, J.-P. Puissochet, M. Wathelet und V. Skouris (Berichterstatter),
Generalanwalt: F. G. Jacobs
Kanzler: D. Louterman-Hubeau, Hauptverwaltungsrätin
aufgrund des Sitzungsberichts,
nach Anhörung der Parteien in der Sitzung vom 16. November 1999,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 24. Februar 2000,
folgendes
Entscheidungsgründe
Urteil
1.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 22. Januar 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EG-Vertrag (jetzt Artikel 226 EG) Klage erhoben auf Feststellung, dass die Französische Republik anlässlich des vom Syndicat départemental d'électrification de la Vendée (im Folgenden: Sydev) im Dezember 1994 eingeleiteten Verfahrens zur Vergabe vonElektrifizierungs- und Straßenbeleuchtungsarbeiten gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 4 Absatz 2 und 14 Absätze 1, 10 und 13 sowie den Artikeln 21, 24 und 25 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84; im Folgenden: Richtlinie) verstoßen hat.
Rechtlicher Rahmen
2.
Die Richtlinie bezweckt die Liberalisierung des öffentlichen Auftragwesens im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor.
3.
Artikel 1 Nummern 1 und 6 der Richtlinie bestimmt:
Im Sinne dieser Richtlinie sind:
1. staatliche Behörden: der Staat, die Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften od...