Entscheidungsstichwort (Thema)

Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer. Übergang eines Unternehmens. Betriebsübergang. Zugehörigkeit zur Konkursmasse. Zahlungsaufschub

 

Leitsatz (amtlich)

Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 ist nicht auf den Übergang eines Unternehmens, Betriebs oder Betriebsteils anwendbar, wenn über das Vermögen des Veräußerers der Konkurs eröffnet worden ist und das betreffende Unternehmen oder der betreffende Betrieb zur Konkursmasse gehört; dies beläßt den Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit, unabhängig vom Gemeinschaftsrecht die Grundsätze der Richtlinie auf einen solchen Übergang anzuwenden. Die Richtlinie ist dagegen auf den Übergang eines Unternehmens, Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber im Rahmen eines Verfahrens wie der „surseance van betaling” (Zahlungsaufschub) anwendbar.

 

Normenkette

RL 77/187 Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1

 

Beteiligte

Industriebond FNV and Federatie Nederlandse Vakbeweging (FNV)

Niederländischer Staat

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1150785

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