Entscheidungsstichwort (Thema)
Änderung des Feststellungsverfahrens für die Mindestaltersrente. Verpflichtung eines Mitgliedstaats zur Vornahme einer neuen Berechnung
Leitsatz (amtlich)
1.
Art 51 Abs 2 EWGV 1408/71 ist dahin auszulegen, daß eine Änderung des Feststellungsverfahrens für die Mindestaltersrente unter Abs 2 dieser Vorschrift fällt.
2.
Art 51 Abs 2 EWGV 1408/71 ist dahin auszulegen, daß eine Änderung des Feststellungsverfahrens oder der Berechnungsregeln für eine Leistung bei Alter, die nicht auf die vor ihrem Inkrafttreten erworbenen Renten anwendbar ist, den betroffenen Mitgliedstaat nicht verpflichtet, eine neue Berechnung vorzunehmen.
Normenkette
EWGV 1408/71 Art. 51 Abs. 2
Beteiligte
Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés, région de Paris |
Alan Jordan |
Fundstellen
ABl.EG 1989, Nr. C 199, 6 |
EuGHE 1989, 2387 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen