Entscheidungsstichwort (Thema)
Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer. Tätigkeit in Deutschland und in Holland. Geltung von deutschen Rechtsvorschriften für Selbständige
Leitsatz (amtlich)
1.
Die EWGV 1408/71 ist dahin auszulegen, daß ein deutscher Staatsangehöriger, der in Deutschland wohnt und eine selbständige Tätigkeit jeweils etwa zur Hälfte in Deutschland und in den Niederlanden ausübt, in den persönlichen Geltungsbereich der Verordnung fällt.
2.
Art 14a EWGV 1408/71 ist dahin auszulegen, daß für einen solchen Selbständigen die deutschen Rechtsvorschriften gelten.
Normenkette
EWGV 1408/71 Art. 14a
Beteiligte
Staatssecretaris van Financiën |
A. Zinnecker |
Fundstellen
EuGHE I 1993, 5023 |
EuroAS 1993, Nr 11, 9 |
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