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EuGH Urteil vom 15.03.1989 - 389/87, 390/87

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Entscheidungsstichwort (Thema)

ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG, VORGELEGT VOM COMMISSIE VAN BEROEP STUDIEFINANCIERING. NICHTDISKRIMINIERUNG – ZUGANG ZUM UNTERRICHT – STUDIENFINANZIERUNG. 1. Freizuegigkeit – Arbeitnehmer – Begriff – Bei einer internationalen Organisation beschäftigter Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats – Einbeziehung (EWG-Vertrag, Artikel 48; Verordnung Nr. 1612/68 des Rates). 2. Freizuegigkeit – Arbeitnehmer – Familienangehöriger – Begriff – Kind, das nach der Rückkehr des Arbeitnehmers in das Herkunftsland sein Studium im Aufnahmeland fortsetzt – Einbeziehung (Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 12). 3. Freizuegigkeit – Arbeitnehmer – Rechte der Familienangehörigen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben – Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung – Unzulässigkeit (EWG-Vertrag, Artikel 48; Richtlinie 68/360 des Rates, Artikel 4). 4. Freizuegigkeit – Arbeitnehmer – Anspruch der Kinder eines Arbeitnehmers auf Zugang zum Unterricht im Aufnahmemitgliedstaat – Unterricht – Begriff (Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 12). 5. Freizuegigkeit – Arbeitnehmer – Gleichbehandlung – Soziale Vergünstigungen – Begriff – Förderung, die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung an einer weiterführenden Schule oder das sich daran anschließende Studium gewährt wird – Gewährung an die Kinder eines Arbeitnehmers aus einem anderen Mitgliedstaat (Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absatz 2 und 12)

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung ausübt, für die ein besonderes Statut des internationalen Rechts gilt – wie zum Beispiel eine Beschäftigung bei der Europäischen Weltraumorganisation –, ist als Arbeitnehmer eines Mitgliedstaats im Sinne von Artikel 48 Absä...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Arbeitnehmer. Verordnung (EWG) Nr. 1612/68. Gleichbehandlung. Personen, die dem nationalen System der sozialen Sicherheit nicht angehören. Beamte der Europäischen Gemeinschaften. Anwendung von Gebührensätzen für ärztliche ...

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