Entscheidungsstichwort (Thema)
Voraussetzungen für die Einordnung einer gesetzlichen Regelung in den Bereich der sozialen Sicherheit iS der EWGV 1408/71. Sicherstellung eines notwendigen Lebensunterhalt durch soziale Leistung. Begriff der sozialen Vergünstigung iS von Art 7 Abs 2 EWGV
Leitsatz (amtlich)
1.
Die Unterscheidung zwischen Leistungen, die vom Anwendungsbereich der EWGV 1408/71 ausgeschlossen sind, und solchen, die darunter fallen, hängt im wesentlichen von den grundlegenden Merkmalen jeder Leistung ab, insbesondere von ihrer Zielsetzung und den Voraussetzungen ihrer Gewährung, nicht dagegen davon, ob eine Leistung von den nationalen Rechtsvorschriften als eine Leistung der sozialen Sicherheit eingestuft wird. Eine gesetzliche Regelung fällt nur dann in den Bereich der sozialen Sicherheit iS der EWGV 1408/71, wenn sie jedenfalls unter anderem einen Bezug zu einem der in Art 4 Abs 1 dieser Verordnung ausdrücklich aufgezählten Risiken hat. Daraus ergibt sich, daß diese Aufzählung erschöpfend ist. Infolgedessen kann ein Zweig der sozialen Sicherheit, der dort nicht aufgeführt ist, nicht als solcher qualifiziert werden, auch wenn er dem Begünstigten einen Rechtsanspruch auf die Leistung einräumt.
2.
Wenn eine soziale Leistung den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen soll, so kann sie nicht unter einen der in Art 4 Abs 1 der EWGV 1408/71 aufgezählten Zweige der sozialen Sicherheit eingeordnet werden und stellt damit keine Leistung der sozialen Sicherheit iS dieser Verordnung dar.
3.
Unter den Begriff der sozialen Vergünstigung iS von Art 7 Abs 2 EWGV 1612/86 fallen alle Vergünstigungen, die – ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht – den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnortes im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern.
4.
Eine soziale Leistung, durch die allgemein der notwendige Lebensunterhalt sichergestellt werden soll, ist eine soziale Vergünstigung iS der EWGV 1612/68.
Normenkette
EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 1; EWGV 1612/68 Art. 7 Abs. 2
Beteiligte
Centre public d'aide sociale de Chastre |
Fundstellen
EuGHE 1985, 1027 |
SozR 6050 Art. 4 Nr 18 |
www.judicialis.de 1985 |