Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtanwendbarkeit der Art 51 EWG-Vertrag und der Verordnung Nr 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, um die Voraussetzungen für den Beitritt zu einem gesetzlichen oder freiwilligen System der sozialen Sicherheit zu bestimmen
Leitsatz (amtlich)
Art 51 EWG-Vertrag und die Verordnung Nr 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, sind nicht anwendbar, um die Voraussetzungen für den Beitritt zu einem – gesetzlichen oder freiwilligen – System der sozialen Sicherheit zu bestimmen.
Normenkette
EWGVtr Art. 51; EWGV 1408/71 § 1
Beteiligte
Wilhelm Schmitt |
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte |
Fundstellen
EuGHE 1989, 581 |
SozR, 6030 Art. 51 Nr 23 |
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