Der TVöD wurde am 13.9.2005 abgeschlossen und trat gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 TVöD am 1.10.2005 in Kraft. Abweichend hiervon traten nach § 39 Abs. 1 Satz 2 TVöD

  1. § 20 TVöD (Jahressonderzahlung) am 1.1.2007,
  2. § 26 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b und c TVöD (Abweichungen vom BUrlG) sowie § 27 TVöD (Zusatzurlaub) am 1.1.2006

in Kraft.

Gemäß § 39 Abs. 2 TVöD kann dieser Tarifvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden. Im Fall der Kündigung wirken die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 5 TVG nach, sofern nicht während der Nachwirkung neue Arbeitsverhältnisse begründet werden.

Gesondert kündbar sind u. a. die Entgelttabellen. Deren Mindestlaufzeit und damit der jeweilige frühestmögliche Kündigungstermin werden im Rahmen der Tarifrunden vereinbart.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?