1Rechtsaufsichtsbehörde ist das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde, für Stadtkreise und Große Kreisstädte das Regierungspräsidium. 2Obere Rechtsaufsichtsbehörde ist für alle Gemeinden das Regierungspräsidium. 3Oberste Rechtsaufsichtsbehörde ist das Innenministerium.

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