Die Gemeinde kann Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung in folgenden Rechtsformen betreiben:

 

1.

als Eigenbetrieb,

 

2.

als selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts,

 

3.

in den Rechtsformen des Privatrechts.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge