1Dieses Gesetz tritt am 17. März 1974 in Kraft. 2Die Bestimmungen der § 4 Abs. 6, § 5 Abs. 1 und 2, §§ 10, 11, 18 Abs. 5, § 27 Abs. 2, § 65 Abs. 2, §§ 74, 75, 79 Abs. 4, § 92 Abs. 4, §§ 116, 131 und 132 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

[1] Die Bestimmung betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 1973. Das Gesetz in der Fassung vom 31. Januar 1994 gilt ab 12. Juni 1994. .

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