Über die Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen auf das einzelne Arbeitsverhältnis sollten die Beschäftigten schriftlich, z. B. durch ein Rundschreiben oder einen Mitarbeiterbrief, zeitgerecht informiert werden. Ein Textvorschlag ist als Anlage 5 beigefügt.

Ferner sollte geprüft werden, ob im Falle drohender Arbeitskampfmaßnahmen ein Auskunftsdienst zur Beantwortung von Fragen der Beschäftigten eingerichtet werden soll. Es ist sicherzustellen, dass jederzeit schriftliche Mitteilungen an die Beschäftigten herausgegeben werden können.

Wird in der Verwaltung/dem Betrieb eine größere Anzahl ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, sollte rechtzeitig für zuverlässige Dolmetscher gesorgt werden.

Im Übrigen wird auf Unterabschnitt II hingewiesen.

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