[1] [korr.] Künstler/Künstlerinnen] und Publizierende haben einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

[2] Zu den Besonderheiten beim Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld wird auf 2.2 "Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld" verwiesen.

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