BETREFF Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten des Bundes ab dem 1. März 2016
HIER Bekanntgabe der Entgelttabellen sowie Hinweise zur Zahlbarmachung
BEZUG Meine Rundschreiben zur Tarifeinigung vom 4. Mai 2016 und 1. Juni 2016 - D 5 - 31002/42#9
Aktenzeichen: D5-31002/42#9
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  • 4 Anlagen
  • 12 Änderungstarifverträge

Mit Rundschreiben vom 4. Mai 2016 habe ich den Text der Tarifeinigung vom 29. April 2016 bekannt gegeben. Vereinbart wurde die Anhebung der Entgelte der Tarifbeschäftigten sowie der Praktikantinnen und Praktikanten nach TVPöD in zwei Schritten. Der erste Erhöhungsschritt um 2,4 % erfolgt dabei rückwirkend ab 1. März 2016. Die weiteren 2,35 % aus dem zweiten Schritt der Entgelterhöhung werden dann ab 1. Februar 2017 gezahlt. Die Ausbildungsentgelte nach TVAöD werden ebenfalls in zwei Schritten um einen Festbetrag in Höhe von insgesamt 65,00 EUR erhöht. Der Festbetrag im ersten Schritt beträgt 35,00 EUR und wird ebenfalls rückwirkend zum 1. März 2016 gezahlt; die Erhöhung aus dem zweiten Schritt um weitere 30,00 EUR erfolgt dann ab 1. Februar 2017.

Mit Rundschreiben vom 1. Juni 2016 habe ich informiert, dass innerhalb der vereinbarten beiderseitigen Erklärungsfrist (31. Mai 2016) keine Seite Einwendungen erhoben hat. Im anschließenden Redaktionsverfahren haben sich die Tarifvertragsparteien auf folgende Tarifverträge verständigt:

  1. Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
  2. Änderungstarifvertrag Nr. 21 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Verwaltung – (BT-V) –,
  3. Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund),
  4. Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund),
  5. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Entgeltordnung Wald des Bundes (TV EntgO-Wald-Bund)[1]
  6. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund),
  7. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil –,
  8. Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil BBiG –,
  9. Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil Pflege –,
  10. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD).
  11. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte
  12. Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV)

Die vorgenannten, mit den Gewerkschaften geeinten Tarifverträge können nunmehr umgesetzt werden.

[1] [Anm. d. Red.: Hier nicht abgebildet.]

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