Der vorliegende Katalog stellt eine alphabetische Auflistung von in der Praxis häufig vorkommenden Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung im Hinblick auf den Einkommensbegriff des § 240 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit den einheitlichen Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes dar, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Er dient für die Zeit ab dem 1.1.2009 der einheitlichen Beitragsbemessung bei freiwilligen Mitgliedern und anderen, deren Beitragsbemessung sich ebenfalls nach § 240 SGB V richtet.

Der Katalog befasst sich ausschließlich mit dem Begriff der Einnahmen, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds im Sinne des § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V bzw. § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI bestimmen. Andere Einkommensbegriffe in der Kranken- und Pflegeversicherung (z. B. Einnahmen zum Lebensunterhalt im Sinne des § 55 Abs. 2 und 3, § 62 SGB V sowie § 40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI) werden von diesem Katalog nicht erfasst.

Hinweis

Der aktuelle Änderungsbedarf dieses Katalogs umfasst eine erhebliche Anzahl von Rechtsänderungen, die je nach Rechtsgebiet unterschiedlich umfangreich ausfallen und zudem zu den unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten. Mit dem Ziel der besseren Transparenz sind die notwendigen Anpassungen in mehrere Themengebiete aufgeteilt; das jeweilige Thema wird separat erläutert.

Im Einzelnen sind folgende Einnahmearten betroffen:

  • Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts (Änderungen zum 1.1.2024, vgl. Anlage 1),
  • Leistungen der Soldatenversorgung (Änderungen zum 1.1.2024 und zum 1.1.2025, vgl. Anlage 2),
  • Zuwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (zum Zeitpunkt der Rechtsänderungen, vgl. Anlage 3) und
  • Verschiedene Einnahmen (zum Zeitpunkt der Rechtsänderungen, vgl. Anlage 4).

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