Um das individuelle Leistungsentgelt zu errechnen, werden die für die Ermittlung des Leistungsentgelts wesentlichen Faktoren rechnerisch miteinander verknüpft. Welche Faktoren dabei in den Berechnungsschlüssel einfließen, ist durch Dienstvereinbarung zu bestimmen. § 10 Absatz 1 Satz 1 nennt jedoch die Größen, welche in jedem Fall einzubeziehen sind. Dies sind

  • das Ergebnis der individuellen Leistungsfeststellung der/des Beschäftigten und
  • das jeweils zu berücksichtigende Gesamtvolumen nach § 10 Absatz 2 (zur Aufteilung des Gesamtvolumens auf Entgeltgruppen etc. siehe unten zu § 10 Tz. 4).

Mit Hilfe des Berechnungsschlüssels ist auf dieser Grundlage in einem ersten Schritt derjenige Eurobetrag zu ermitteln, welcher auf jeden Punkt, der in die Berechnung einfließt, entfällt (Punktwert). In einem zweiten Schritt werden dann die in Punkten ausgedrückten Ergebnisse der individuellen Leistungsfeststellungen durch Multiplikation mit diesem Punktwert "valutiert".

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