Betreff: Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund) vom 13. September 2005
hier: Neufassung des Rundschreibens zur Durchführung des KraftfahrerTV Bund
Bezug: Rundschreiben vom 17. Oktober 2017, D5-31005/26#3
Aktenzeichen: D5-31005/26#3

Das Durchführungsrundschreiben zum KraftfahrerTV Bund vom 17. Oktober 2017 – D 5 -31005/26#3 wird aufgehoben und durch die nachfolgende aktualisierte Neufassung ersetzt. Folgende Änderungen stehen im Vordergrund:

  • Präzisierung der Stufenzuordnung bei Erfassung vom Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund (Ziffer 1.2),
  • übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe bei Versetzungen (Ziffer 1.4),
  • übertarifliche Aufnahme weiterer Tatbestände für das pauschale Ansetzen von Überstunden als tägliche Arbeitszeit, insbesondere für den 24. und 31. Dezem-ber sowie für Zeiten von Wehrübungen (Ziffer 3.3),
  • Ergänzung von Sonderfällen bei der Stufenzuordnung (Ziffer 4.5.2 und 4.6),
  • Präzisierung eines Sonderfalls bei der Vertretung von Chefkraftfahrerinnen und Chefkraftfahrern (Ziffer 5.3.3),
  • Integration einer bereits bestehenden Besitzstandsregelung für abgelöste Chefkraftfahrerinnen und Chefkraftfahrer (Ziffer 5.3.5).

In diesem Rundschreiben zitierte Paragraphen ohne Tarifvertragsangabe sind solche des KraftfahrerTV Bund vom 13. September 2005. Die in diesem Rundschreiben verwendete Begriffe "Kraftfahrerinnen" sowie "Kraftfahrer" beziehen sich auf diejenigen Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund fallen. Regelmäßig nicht gemeint sind diejenigen Beschäftigten, die Tätigkeiten als Kraftfahrerin/Kraftfahrer ausüben, ohne den besonderen Regelungen des KraftfahrerTV Bund zu unterfallen und deshalb Beschäftigte mit einem TVöD-Tabellenentgelt sind.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge