Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit des "Opt-out". Damit wurde durch Tarifvertrag die im Arbeitszeitgesetz vorgesehene Möglichkeit eröffnet, dauerhaft mehr als die dort vorgesehene regelmäßige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu arbeiten.

Eine Überschreitung dieser Höchstgrenze ohne Ausgleich kann nur dann zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart werden, wenn dies tarifvertraglich vorgesehen ist. Diese Voraussetzung schafft der neue Tarifvertrag. Die nach den bisherigen Kraftfahrertarifverträgen zum Teil weit über 48 Wochenstunden hinausgehenden Arbeitszeiten waren nach der im Zeitpunkt der Tarifverhandlungen maßgebenden Fassung des Arbeitszeitgesetzes nur noch bis zum 31. Dezember 2005 möglich. Ohne die Tarifierung des Opt-out wäre ab dem 1. Januar 2006 für alle Fahrer/Fahrerinnen die monatliche höchstzulässige Arbeitszeit zwingend auf 208 Stunden beschränkt gewesen. Durch die (rechtzeitige) Tarifierung des Opt-Out haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit eröffnet, dass Fahrer/Fahrerinnen auch weiterhin Arbeitszeiten über 208 Stunden monatlich ohne Ausgleich leisten können. Weitere Ausführungen dazu siehe unter Ziffer 2.3 bis 2.4.

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