hier: Lohnzuschläge und Taucherzuschläge für Tarifbeschäftigte, deren Tätigkeit vor dem 1. Oktober 2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätte.

Die Beträge der Zuschläge nach § 2 LohnzuschlagsTV erhöhen sich ab 1. Januar 2009 wie folgt:

bis bis 31.12.2008 ab 1.1.2009
in EUR in EUR
0,31 0,35
0,48 0,54
0,65 0,73
0,78 0,87
0,94 1,05
1,10 1,23
1,27 1,42
1,42 1,59
1,58 1,77
2,35 2,63
3,14 3,52
4,03 4,51
4,71 5,28

Für Taucherzuschläge ergeben sich ab 1. Januar 2009 folgende Beträge:

  bis 31.12.2008 ab 1.1.2009
  in EUR in EUR
Tauchtiefe    
- bis zu 5 m 14,56 16,31
- von über 5 bis 10 m 17,72 19,85
- von über 10 bis 15 m 22,14 24,80
- von über 15 bis 20 m 28,48 31,90
- über 20 m je weitere 5 m um  6,32  7,08
- für Arbeiten im Wasser im Taucheranzug ohne Helm  3,36  3,76

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