Sofern die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen (siehe dazu oben Ziff. 3), steht als Strukturausgleich die Hälfte des Strukturausgleichsbetrages zu, welcher für Beschäftigte mit Ortszuschlag der Stufe 2 ausgewiesen ist, also die Hälfte des in Spalte 6 genannten Betrages.

Praxis-Beispiel

Ein verheirateter vollzeitbeschäftigter Angestellter der VergGr. III Fallgruppe 2a BAT mit achtjährigem. Aufstieg nach IIa BAT, Lebensaltersstufe 39, ist am 1. Oktober 2005 in die Entgeltgruppe 12 übergeleitet worden. Die Ehefrau des Beschäftigten war zum Stichtag ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig.

Der Strukturausgleich bestimmt sich grundsätzlich nach der Stufe 2 in Spalte 4 der Tabelle. Demnach ist folgende Zeile der Tabelle heranzuziehen:

E VergGr Aufstieg OZ-Stufe LASt Höhe Dauer
12 III IIa nach
8 Jahren
OZ 2 39 100 EUR dauerhaft

Nach Absatz 1 der Vorbemerkungen steht dem Beschäftigten als Strukturausgleich die Hälfte des in Spalte 6 ausgewiesenen Betrages, also dauerhaft 50 EUR/Monat.

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