Leitsatz (redaktionell)
Ein Arbeitnehmer, der sich unter Vorlegung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank meldet, fehlt grundsätzlich nicht unentschuldigt bei der Arbeit. Nimmt ein Arbeitgeber dies gleichwohl an und kündigt er wegen dieser Annahme das Arbeitsverhältnis, so handelt es sich um eine Kündigung "aus Anlaß" der Arbeitsunfähigkeit iS von LFZG § 6 Abs 1 S 1.
Fundstellen
Haufe-Index 443443 |
BB 1972, 89-89 (L1) |
DB 1972, 344-344 (L) |
ARST 1973, 4-4 (LT1) |
AR-Blattei, ES 1000.3.1 Nr 28 |
AR-Blattei, Krankheit IIIA Entsch 28 |
ArbuR 1972, 188-188 (L) |
EzA § 6 LohnFG, Nr 3 |
LAGE § 6 LohnFG, Nr 1 |
PERSONAL 1972, 118-118 (L) |
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