Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber ihm einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 220/95.

 

Normenkette

BGB § 618; ZPO §§ 256, 264 Nr. 3; ArbStättV § 5

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Urteil vom 18.01.1994; Aktenzeichen 8 Ca 2783/93)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 08.05.1996; Aktenzeichen 5 AZR 220/95 sonstige Erledigung)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445617

ArbN 1996, 38 (S1)

ArbuR 1995, 283-285 (ST1-2)

Bibliothek, BAG (LT1)

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