Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz
Leitsatz (redaktionell)
Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber ihm einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 220/95.
Normenkette
BGB § 618; ZPO §§ 256, 264 Nr. 3; ArbStättV § 5
Verfahrensgang
ArbG Frankfurt am Main (Urteil vom 18.01.1994; Aktenzeichen 8 Ca 2783/93) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 08.05.1996; Aktenzeichen 5 AZR 220/95 sonstige Erledigung) |
Fundstellen
Haufe-Index 445617 |
ArbN 1996, 38 (S1) |
ArbuR 1995, 283-285 (ST1-2) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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