In der betrieblichen Präventionsarbeit laufen alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten zusammen. Prävention ist die Bezeichnung für alle zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, das Risiko der Erkrankung zu verringern oder ihr Auftreten zumindest zu verzögern. In vielen Betrieben sind die diesbezüglichen Präventionsaktivitäten im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zusammengefasst.
Das BGM wirkt auf die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten.
Die menschengerechte Aufgaben- und Arbeitszeitgestaltung, problemangemessenes Führungs- und Teamhandeln, personenbezogene Beratungs- und Unterstützungsangebote, medizinische, arbeitsmedizinische Angebote und eine engere Zusammenarbeit mit dem Gesundheitssystem sind prägende Elemente eines BGM. Spezifische Aufgabenstellungen zur Hitzeprävention können adressiert und umgesetzt werden.
Damit kann die Beschäftigungsfähigkeit auch für vulnerable Personen erhalten werden. Eine Erweiterung des Präventionsumfangs (z. B. Impfungen, Hauterkrankungen, Hitzefolgen, Hautkrebsscreening o. Ä.) kann ausgestaltet werden bis hin zur verpflichtenden Prävention für gefährdete Beschäftigtengruppen und Tätigkeiten. Dabei ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit und der betrieblichen Arbeitsplätze Zielsetzung einer hitzeresistenten Arbeitsplatzgestaltung, um Effizienz und klimatische Einordnung zu gewährleisten.
In der Zukunft ist gesellschaftlich eine Haftung für Präventionsversagen und die Verteilung der Schadensfolgekosten auf alle oder mehrere Schultern zu diskutieren. Die Erweiterung um neue Formen der Berufserkrankungen ist bereits Realität. Bei Temperaturen größer 35 °C wird die Ungeeignetheit des Arbeitsraums zu einer potenziellen Herausforderung für Arbeitgeber, um die Durchführung von Arbeit und die Gewährleistung von Arbeitsergebnissen im Sinne einer Lieferfähigkeit zu erhalten. Die kollektive und individuelle Regulatorik wird zunehmen.
Die Präventionsaufgabe trifft in erster Linie den Arbeitgeber. Dieser ist aus dem Arbeitsschutzgesetz und den nachgelagerten Spezialgesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet und kann sich dem nicht entziehen. Die Aufgabe kann auf die Experten der betrieblichen Fachkräfte für Arbeitsschutz übertragen werden (Übertragung Arbeitgeberpflichten). Es empfiehlt sich jedoch, angesichts der Komplexität der Hitzethematik einen übergreifenden Arbeitskreis einzurichten und über alle Fachbereiche hinweg Instrumente zu entwickeln, um angemessen Prävention zu betreiben und zielgerichtet zu reagieren.