• personelle Maßnahmen nach § 63 LPVG-BB
  • organisatorische Maßnahmen nach § 65 LPVG-BB
  • Bestellung und Abberufung der Vertrauens-/Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Fragen der Fortbildung
  • allgemeine Regeln der Ausschreibung von Stellen
  • einige Angelegenheiten der Beamten

    • Berufsausbildung
    • Beurteilungsrichtlinien
    • Personalfragenbögen
  • Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit und Regeln zum Ausgleich von Mehrarbeits- und Bereitschaftsstunden, nicht aber die Grundsätze von Überstunden und Mehrarbeit.

In diesen Fällen entscheidet die oberste Dienststelle abschließend.

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