Für jede/n Versicherte/n wird ein Beitragskonto geführt, so dass jederzeit der "angesparte" Betrag erfragt werden kann. Damit ist es auch möglich, den Verlauf der Rentenentwicklung über die einzelnen Jahre hinweg zu verfolgen und sich Auskünfte darüber zu holen, wie hoch möglicherweise die Betriebsrente am Ende sein wird. Die Zusatzversorgungseinrichtung wird zudem ihren Versicherten jährlich die Höhe der jeweils bisher erreichten Betriebsrente mitteilen, so dass eine möglicherweise vorhandene Versorgungslücke festgestellt und ggf. geschlossen werden kann. Der von der Zusatzversorgungseinrichtung in den jährlichen Versicherungsnachweisen mitgeteilte Betrag ist eine garantierte Leistung, die später im Rentenfall dann auch ausgezahlt wird. Hinzu kommen bei entsprechenden Kapitalerträgen noch sog. Bonuspunkte nach Verteilung von Überschüssen.

Zu beachten ist allerdings, dass die Rente zum steuerpflichtigen Einkommen gehören kann (vgl. Teil I 13) und volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hieraus abgeführt werden müssen.

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