Rz. 3

Aufgrund der Ermächtigungsverordnung in § 180 ist die Erste Änderungsverordnung v. 31.5.1994 (BGBl. I S. 1203) erlassen worden. Sie hat die noch aufgrund einer Ermächtigung in § 10 Abs. 2 Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) erlassene Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten v. 11.7.1975 (BGBl. I S. 1896) mit Wirkung zum 1.6.1994 geändert.

Durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) ist die Aufwendungserstattungsverordnung letztmalig geändert worden. Sie enthält aber immer noch keine Regelung zum Prüfungsrecht.

 

Rz. 4

Der Verordnungsgeber hat also von dem geschaffenen erweiterten Verordnungsrecht (Regelung der Erstattung an die Träger der Integrationsprojekte, Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens) noch weiterhin keinen Gebrauch gemacht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge