Die Frage der Beweislast ist oftmals prozessentscheidend. Hier geht es darum, wer im Verfahren was beweisen muss.

Grundsatz: Jede Partei muss die ihr günstigen Behauptungen beweisen. Damit trägt aber im Ergebnis der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess für alle die Kündigung rechtfertigenden Umstände die Beweislast.

 
Praxis-Beispiel

Kann der Arbeitgeber im Falle der personenbedingten Kündigung das Gericht nicht davon überzeugen, dass die Prognose für die weitere gesundheitliche Entwicklung des Arbeitnehmers negativ ist, so gewinnt der Arbeitnehmer den Prozess und das Arbeitsverhältnis dauert fort.

Einzelheiten zur Beweislast, die je nach Kündigungsgrund andere Aspekte umfasst, sind beim jeweiligen Stichwort dargestellt.

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