Rz. 21
- Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG) vom 18.12.1974[1], zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 26.9.2017[2]
- Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz v. 17.10.2017[3]
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