Entscheidungsstichwort (Thema)
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Leitsatz (redaktionell)
Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer bei erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten verpflichtet ist, sich wegen seiner Arbeitsplatztauglichkeit einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und den ihn behandelnden Arzt von dessen Schweigepflicht zu entbinden.
Orientierungssatz
1. Den Arbeitnehmer trifft aus dem Arbeitsverhältnis keine Rechtspflicht, eine Schweigepflichtentbindungserklärung abzugeben.
2. Hat der Arbeitgeber wegen nicht unerheblicher krankheitsbedingter Fehlzeiten begründete Zweifel an der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers auf seinem bisherigen Arbeitsplatz, so besteht - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung - eine Pflicht des Arbeitnehmers, sich von einem vom Arbeitgeber benannten Arzt seines Vertrauens untersuchen zu lassen.
3. Weigert sich der Arbeitnehmer, diesen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, dann muß er sich prozeßrechtlich so behandeln lassen wie jemand, der dem anderen die Beweisführung bzw Beweiserschütterung unmöglich gemacht hat (Beweisvereitelung).
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Entscheidung vom 10.08.1989; Aktenzeichen 38 Ca 278/89) |
Fundstellen
Haufe-Index 446430 |
DB 1990, 1621-1623 (ST1) |
NJW 1990, 2956 |
NJW 1990, 2956-2957 (ST1) |
DRsp, VI (608) 210 c-f (T) |
EEK, II/191 (ST1) |
AR-Blattei, ES 1000 Nr 180 (LT1) |
AR-Blattei, Krankheit des Arbeitnehmers E78/89 |
ArztR 1991, 40-41 (T) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
DuD 1992, 548-549 (ST1) |
LAGE § 242 BGB, Nr 2 (LT1) |
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