Leitsatz (redaktionell)

Eine fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer im Bewußtsein, in Wirklichkeit nicht arbeitsunfähig zu sein, unter Vortäuschung einer Erkrankung der Arbeit fernbleibt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 446410

EzA § 626 BGB nF, Nr 67 (LT1)

LAGE § 626 BGB, Nr 6

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