Leitsatz (redaktionell)
Eine fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer im Bewußtsein, in Wirklichkeit nicht arbeitsunfähig zu sein, unter Vortäuschung einer Erkrankung der Arbeit fernbleibt.
Fundstellen
Haufe-Index 446410 |
EzA § 626 BGB nF, Nr 67 (LT1) |
LAGE § 626 BGB, Nr 6 |
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