Entscheidungsstichwort (Thema)

gleichheitswidrige Vergütungsregelung in einer Betriebsvereinbarung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach die Entgelthöhe allein von dem Wohnort des Arbeitnehmers an einem bestimmten Stichtag (2.10.1990) abhängt, verstößt gegen § 75 Abs. 1 BetrVG und ist daher unwirksam.

2. Vollzieht der Arbeitgeber die unwirksame Regelung, kann der benachteiligte Arbeitnehmer auch für die Vergangenheit die höhere Vergütung beanspruchen.

 

Normenkette

BetrVG § 75

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Vorbehaltsurteil vom 13.01.2000; Aktenzeichen 34 Ca 30523/99)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 15.05.2001; Aktenzeichen 1 AZR 672/00)

 

Fundstellen

Haufe-Index 546899

FA 2001, 186

ZTR 2001, 191

NJ 2001, 164

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