Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingruppierung beamter Mitarbeiter
Leitsatz (redaktionell)
Dem Betriebsrat bei der Deutschen Bahn AG steht dem § 99 Abs 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der tariflichen Erstbewertung auch solcher Arbeitsplätze zu, welche von beamteten Mitarbeitern innegehalten werden.
Orientierungssatz
1. Zur Auslegung von § 3 des Entgelttarifvertrages für die Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG vom 01.01.1994.
2. Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 1 ABR 31/95.
Normenkette
TVG § 1; ENeuOG § 7; DBGrG §§ 12, 19, 21; BetrVG § 99 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10
Verfahrensgang
ArbG Oberhausen (Entscheidung vom 06.04.1995; Aktenzeichen 1 BV 45/94) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 12.12.1995; Aktenzeichen 1 ABR 31/95 Beschluß: Stattgabe) |
Fundstellen
Bibliothek, BAG (LT1) |
ZBVR 1997, 29 (L1) |
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