Leitsatz (redaktionell)
Nachwirkung bei Anwendung eines Tarifvertrages aufgrund betrieblicher Übung
Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerkschaftsangehörigkeit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs 5 TVG Anspruch auf Weitergewährung kraft betrieblicher Übung.
Orientierungssatz
Parallelsache zu LArbG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.1997, 2 (14) Sa 997/97, das vollständig dokumentiert ist.
Verfahrensgang
ArbG Duisburg (Entscheidung vom 18.06.1997; Aktenzeichen 3 Ca 956/97) |
Fundstellen
Haufe-Index 444328 |
Bibliothek, BAG (Leitsatz 1 und Gründe) |
NZA-RR 1998, 366-367 (Leitsatz 1 und Gründe) |
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