Entscheidungsstichwort (Thema)

Politische Arbeitnehmerweiterbildung. von der Gewerkschaft veranstaltetes Seminar „Kampagnen?. Oft gehört, jetzt geplant!…”

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage, ob es sich bei einem Seminar zu dem Thema „Kampagnen ? – Oft gehört, jetzt geplant! Kampagnen erfolgreich planen und organisieren” um politische Weiterbildung i.S.v. § 1 AWbG NW handelt, zur „Gleichwohlerklärung” und Freistellungsfiktion nach § 5 AWbG NW.

 

Normenkette

AWbG NW §§ 1, 5, 2

 

Verfahrensgang

ArbG Düsseldorf (Urteil vom 23.07.2003; Aktenzeichen 8 Ca 2063/03)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.07.2003 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die tarifgebundenen Parteien streiten darum, ob dem Kläger Entgeltfortzahlung nach § 7 AWbG NRW für die Teilnahme an einem einwöchigen, vom ver.di-Institut für Bildung, Medien und Kunst veranstalteten Schulungsseminar zum Thema „Kampagnen? – Oft gehört, jetzt geplant! Kampagnen erfolgreich planen und organisieren” zusteht.

Der Kläger ist bei dem beklagten Verlag in der EDV-Abteilung beschäftigt. Er ist Mitglied des bei der Beklagten gewählten Betriebsrats; im Jahr 2002 war er Ersatzmitglied.

Anlässlich einer vom Kläger vorgelegten Mitteilung des ver.di-Instituts für Bildung, Medien und Kunst vom 21.05.2002, dass er „entsprechend § 5 Abs. 1 AWbG an einer Bildungsveranstaltung der politischen Bildung vom 04.11.2002 bis 08.11.2002” teilnehmen werde, kam es zunächst am 27.05.2002 zwischen dem Kläger und seinem Vorgesetzten in der Abteilung zu einem Gespräch. Dabei erhob der Vorgesetzte keine Einwände. Nach Vortrag der Beklagten ging es nur um den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs. Der Kläger hält entgegen, dass sein Vorgesetzter generell keine Einwände erhoben habe.

Mit Schreiben vom 19.09.2002 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass sie seinem Wunsch nach Bildungsurlaub nicht entsprechen könne, weil sie die Maßnahme als nicht geeignet im Sinne des AWbG NRW ansehe. Daraufhin leitete der Kläger mit Schreiben vom 23.09.2002 der Beklagten den Ablaufplan des Seminars zu und erklärte, dass er gemäß § 5 Abs. 4 AWbG NRW gleichwohl an der Bildungsveranstaltung teilnehmen werde. Unter dem 27.09.2002 antwortete die Beklagte, dass die Voraussetzungen des AWbG NRW für die Veranstaltung nicht gegeben seien und sie daher das Arbeitsentgelt für die Dauer der Veranstaltung nicht zahlen werde.

Der Kläger nahm in der Woche vom 04.11.2002 bis 08.11.2002 an der Bildungsveranstaltung teil. Das Veranstaltungsprogramm beschreibt die Ziele und den Ablauf des Seminars wie folgt:

„In der Zusammenarbeit zwischen betrieblicher Interessenvertretung und Gewerkschaft gewinnen Kampagnen immer mehr an Bedeutung. Im Seminar werden Möglichkeiten von Kampagnen (z. B. T., D., Y.) dargestellt und bewertet. Kampagnen werden auf betrieblicher, örtlicher, regionaler oder internationaler Ebene organisiert. Für eine aktivierende Interessenvertretung ist die betriebliche und örtliche/regionale Ebene von besonderem Interesse. Mit ungewöhnlichen Aktionsformen und unter Einbeziehung unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen werden in einem überschaubaren Zeitraum betrieblichen und gewerkschaftlichen Forderungen Nachdruck verliehen und durchgesetzt. Ziel des Seminars ist es, Planungstechniken für erfolgreiche Kampagnen zu erarbeiten und eine exemplarische betriebliche/örtliche Kampagne – unter Einbeziehung von KollegInnen und der Öffentlichkeit – zu entwickeln.

Montag, 4. November 2002

bis 12.00 Uhr

Anreise, anschl. Mittagessen

nachmittag

Eröffnung, Begrüßung, Vorstellungsrunde, Organisatorisches Veränderungsprozesse in Gesellschaft und Wirtschaft und deren Auswirkungen auf das Handlungsinstrumentarium von betrieblichen Interessenvertretungen

Rolle und Bedeutung der Medien in betrieblichen und gesellschaftlichen Wandlungsprozessen, Anwendung neuer Formen von Öffentlichkeitsarbeit in der gewerkschaftlichen und betrieblichen Interessenvertretung

Dienstag, 5. November 2002

vormittag

Kampagnen als ergänzende Methode von betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretung Analyse und Bewertung von bisherigen gewerkschaftlichen Kampagnen in Deutschland (T., T., Y., D., Callcenter etc.)

nachmittag

Erfahrungen mit Kampagnen auf internationaler Ebene Das Beispiel USA (V., V, X.)

Mittwoch, 6. November 2002

vormittag

Entwicklung von Kriterien für die erfolgreiche Durchführung von betrieblichen Kampagnen

nachmittag

Interne und externe Kommunikationswege vor, während und nach der Durchführung von Kampagnen Planung von Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Donnerstag, 7. November 2002

vormittag

Die Notwendigkeit der Anwendung verschiedenster Kommunikationsmethoden zur Intensivierung von Kommunikationsprozessen innerhalb von Kampagnen

nachmittag

Planung, Organisierung und Strukturierung von Ressourcen bei der Durchführung von betrieblichen und örtlichen Kampagnen

Freitag, 8. November 2002

vormittag

Organisierung von Belegschaften als notwendige Voraussetzung für die ...

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