Leitsatz (redaktionell)
Eine Kassenverwalterin kann wegen der Entnahme von 20 DM aus der Geschäftskasse fristlos entlassen werden, auch wenn ihre Absicht, den Betrag später zurückzulegen, glaubhaft ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 442058 |
DB 1976, 680 (LT1) |
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