Leitsatz (redaktionell)

Eine Kassenverwalterin kann wegen der Entnahme von 20 DM aus der Geschäftskasse fristlos entlassen werden, auch wenn ihre Absicht, den Betrag später zurückzulegen, glaubhaft ist.

 

Normenkette

BGB § 626

 

Fundstellen

Haufe-Index 442058

DB 1976, 680 (LT1)

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