Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitteilung über Änderung des Familienstandes. Zeitpunkt

 

Leitsatz (redaktionell)

Ist der Arbeitnehmer nach der für sein Arbeitsverhältnis geltenden "Allgemeinen Dienstanweisung" sowie nach einer von ihm unterzeichneten Erklärung verpflichtet, Änderungen des Familienstandes im Hinblick auf den zu zahlenden Ortszuschlag unverzüglich der Personalabteilung mitzuteilen, so reicht hierfür die zum Jahreswechsel übliche Übersendung der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber mit einer geänderten Angabe des Familienstandes nicht aus. Entsteht hierdurch eine Überzahlung, so kann sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers nicht auf den Ablauf der Ausschlußfrist berufen.

 

Normenkette

BAT § 70 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Solingen (Entscheidung vom 21.07.1987; Aktenzeichen 2 Ca 766/87)

 

Fundstellen

Bibliothek, BAG (LT1)

EzBAT § 29 BAT Anzeigepflicht, Nr 2 (KT1)

LAGE § 4 TVG Ausschlußfristen, Nr 9 (LT1)

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